Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stratum Consulting · Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen den unter der Marke „Stratum Consulting" auftretenden Gesellschaften – der Stratum Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) und der Stratum Multiservice UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend einzeln und gemeinsam „Anbieter") – und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Mandant") über die Erbringung von Beratungs-, Coaching- und sonstigen Dienstleistungen.

Anbieter und damit Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist jeweils diejenige Gesellschaft, die das konkrete Angebot abgibt bzw. den jeweiligen Vertrag mit dem Mandanten schließt. Eine gesamtschuldnerische Haftung beider Gesellschaften wird hierdurch nicht begründet.

Diese AGB gelten für zwei Arten von Leistungen. Für Projekt- und Beratungsleistungen – insbesondere Digitalcheck, BAFA- und INQA-geförderte Unternehmensberatung, Workshops, Einzelprojekte und Retainer-Vereinbarungen – gelten die §§ 2 bis 11.

Für die Abonnementleistungen Club Magicline, Club Magicline PRO und Club Magicline PRO+ gilt vorrangig § 12. Soweit § 12 abweichende Regelungen enthält, gehen diese den §§ 2 bis 8 vor. Die §§ 9 bis 11 gelten unverändert auch für Abonnementleistungen.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Buchung über digitale Kommunikationswege zustande. Ein Vertrag kommt darüber hinaus zustande, sobald für den Mandanten auf Grundlage des jeweiligen Angebots des Anbieters eine vorläufige Förderbewilligung im Rahmen einer öffentlichen Förderung (insbesondere BAFA- oder INQA-Förderung) durch die zuständige Bewilligungsstelle erstellt wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Für Abonnementleistungen gilt abweichend § 12.2.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

4. Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters. Sollte der Mandant seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Leistung trotzdem als erbracht abzurechnen.

Für Abonnementleistungen gilt abweichend § 12.5; dort schuldet der Mandant insbesondere keine Einräumung von Systemzugängen.

5. Abnahme und Abnahmeverzug

Erbrachte Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Mandant nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige schriftlich wesentliche Mängel rügt. Die Abnahme darf nicht aus rein subjektiven oder gestalterischen Gründen verweigert werden. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

Auf Abonnementleistungen nach § 12 findet dieser Paragraph keine Anwendung.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Angebot vereinbarten Konditionen.

Bei Vereinbarung eines Zahlungsplans gilt: Kommt der Mandant mit einer Rate mehr als 14 Kalendertage in Verzug, werden sämtliche offenen Raten sofort zur Zahlung fällig.

Für Abonnementleistungen gilt vorrangig § 12.6.

6a. Nebenkosten und Auslagen

Reisekosten, Übernachtungskosten und Tagesspesen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen (insbesondere bei Vor-Ort-Terminen), werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Fahrtkosten mit dem Kraftfahrzeug werden mit 0,92 € je gefahrenem Kilometer abgerechnet; alternativ genutzte Verkehrsmittel (Bahn, Flug) werden gegen Nachweis erstattet. Übernachtungskosten werden in angemessener Höhe gegen Nachweis erstattet. Tagesspesen werden nach den jeweils steuerlich zulässigen Verpflegungsmehraufwands-Pauschalen berechnet. Sämtliche Nebenkosten verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

7. Rücktritt und Kündigung

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Mandanten ist ausgeschlossen.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund im Sinne des § 314 BGB kündigen. Kündigt der Mandant aus wichtigem Grund, den er nicht zu vertreten hat, so ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des noch offenen Honorars zu verlangen.

Dem Mandanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, ohne dass der Mandant diesen zu vertreten hat, werden nur bis dahin erbrachte Leistungen abgerechnet.

Für Abonnementleistungen gilt abweichend § 12.7: monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit, kein Ausschluss des Rücktritts, keine Ausfallentschädigung.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Anbieter behält sämtliche Rechte an Konzepten, Strategien, Vorlagen und sonstigen Inhalten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen. Der Mandant erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene unternehmensinterne Zwecke – nach vollständiger Bezahlung. Eine Weitergabe, Veränderung oder Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.

Für Arbeitsergebnisse aus Abonnementleistungen gilt abweichend § 12.9.

9. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Daten, Inhalte, Strategien, Geschäftsgeheimnisse und projektspezifischen Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Die Verschwiegenheitspflicht umfasst insbesondere alle Inhalte aus Analysen, Beratungen, Konzeptentwicklungen, Schulungen und technischen Umsetzungen.

Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,

Beide Parteien sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter, freien Mitarbeitenden und etwaige Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters (Bremen).

12. Sonderbedingungen für Abonnementleistungen

Club Magicline · Club Magicline PRO · Club Magicline PRO+

12.1 Geltung und Vertragspartner

Dieser Paragraph gilt ausschließlich für die vorgenannten drei Leistungen. Anbieter und Vertragspartner ist insoweit die Stratum Multiservice UG (haftungsbeschränkt), Marcusallee 16, 28359 Bremen. Die Regelungen dieses Paragraphen gehen den §§ 2 bis 8 vor.

12.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs über den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsdienstleister zustande. Einer schriftlichen Annahme eines Angebots bedarf es nicht. Der Mandant erhält eine Bestätigung in Textform.

12.3 Adressatenkreis

Die Abonnementleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Mandant, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

12.4 Leistungsumfang

Maßgeblich ist die Produktbeschreibung auf der jeweiligen Bestellseite zum Zeitpunkt der Bestellung.

Club Magicline PRO und PRO+ setzen eine bestehende Mitgliedschaft Club Magicline voraus. Endet diese, endet auch das PRO- bzw. PRO+-Abonnement zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

Nicht geschuldet sind: zugesicherte Verfügbarkeits- oder Reaktionszeiten, Support- und Störungsbehebung, Arbeiten im System des Mandanten sowie Projekte, Migrationen und Rollouts. Solche Leistungen sind Gegenstand gesonderter Verträge nach §§ 2 ff.

Es handelt sich um laufende Dienstleistungen. Eine Abnahme nach § 5 findet nicht statt.

12.5 Mitwirkung des Mandanten

Abweichend von § 4 schuldet der Mandant keine Einräumung von Zugängen zu seinen Systemen. Die Umsetzung im System erfolgt durch den Mandanten selbst; der Anbieter leitet fachlich an, regelmäßig per Bildschirmübertragung.

Nimmt der Mandant einen vereinbarten Termin nicht wahr und sagt er ihn nicht mindestens 24 Stunden vorher in Textform ab, gilt die Leistung für den betreffenden Abrechnungszeitraum als erbracht. Ein Nachholtermin wird nach Verfügbarkeit angeboten; ein Anspruch darauf besteht nicht.

12.6 Vergütung

Die Vergütung ist ein monatlich im Voraus fälliges Entgelt. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister. § 6 Absatz 2 (Fälligstellung sämtlicher offener Raten bei Verzug) findet keine Anwendung.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen kann der Anbieter den Zugang zur Leistung bis zum Ausgleich aussetzen.

12.7 Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform kündigen; die Kündigung kann auch über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters erklärt werden.

§ 7 Satz 1 (Ausschluss des Rücktritts) und die pauschale Ausfallentschädigung nach § 7 finden auf Abonnementleistungen keine Anwendung.

Eine anteilige Rückerstattung des Entgelts für den bereits begonnenen Abrechnungszeitraum erfolgt nicht. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zu laufenden Terminen und digitalen Inhalten.

12.8 Preisanpassung

Der Anbieter kann das Entgelt mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Der Mandant kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Anpassungszeitpunkt kündigen.

Preise, die dem Mandanten bei Vertragsschluss ausdrücklich als dauerhaft zugesichert wurden (insbesondere Gründungs- und Aktionspreise), bleiben für die Dauer des ununterbrochenen Abonnements unberührt.

12.9 Rechte an Arbeitsergebnissen

Abweichend von § 8 gilt: Das im Rahmen von Club Magicline PRO und PRO+ erstellte Konfigurationsdokument sowie die Kennzahlenblätter beschreiben den Betrieb des Mandanten. Der Mandant erhält hieran ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, auch nach Vertragsende fortbestehendes Nutzungsrecht für eigene unternehmensinterne Zwecke.

Schulungs-, Video-, Kurs- und Vorlageninhalte (insbesondere Club Magicline) verbleiben beim Anbieter. Das Zugangs- und Nutzungsrecht hieran endet mit dem Abonnement.

12.10 Zugangsdaten

Zugänge werden in der jeweils vereinbarten Anzahl bereitgestellt und dürfen nur von Mitarbeitenden des Mandanten genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Mandanten ist nicht gestattet.

12.11 Weiterentwicklung

Der Anbieter darf Inhalte, Themenpläne und Formate weiterentwickeln, solange der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt.