Für wen die Analyse ist
Für inhabergeführte Betriebe mit 3 bis 50 Mitarbeitenden, deren Büro an wenigen Köpfen hängt: Handwerk, Kfz-Betriebe, Handel, Dienstleister und Freie Berufe. Voraussetzungen für die Förderung:
- Kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
- Seit mindestens einem Jahr am Markt.
- In diesem Jahr noch keine zwei BAFA-Beratungen beantragt.
Nicht gefördert werden unter anderem Betriebe der Landwirtschaft und Fischerei sowie Unternehmensberatungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.